Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Soccer Performance Center GmbH (SPC)
Mit der Vertragsunterschrift stimme ich folgenden AGB zu.
§ 1 Geltungsbereich
§ 1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für die Inanspruchnahme von Leistungen der Soccer Performance Center GmbH (hiernach SPC). Die Inanspruchnahme erfolgt
in Form einer Mitgliedschaft bei SPC, welche zum Bezug der Trainingsleistungen von SPC während der Vertragslaufzeit berechtigt.
§ 1.2 Die Mitgliedschaft entsteht durch die Buchung eines monatlichen Trainingsabonnements.
§ 1.3 Es gelten die nachfolgenden Regelungen, die Datenschutzbestimmungen von SPC, sowie die konkreten Preisangaben aus dem von dem Mitglied zu wählenden Monatspaket.
§ 1.4 Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten an die Firma Virtuagym B.V., Amsterdam, Niederlande, zur Verarbeitung übermittelt werden. Dort erfolgt die Verwaltung von Terminen, Buchungen, Trainingsdaten sowie die Einsicht in Rechnungen.
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2.1 Mitglied ist eine natürliche oder juristische Person oder eine Personenvereinigung, die ein monatlich wirkendes Trainingsabonnements von SPC für sich und/oder
andere in Anspruch nimmt.
§ 2.2 Mitgliedschaft ist das Dauerschuldverhältnis eines Mitgliedes mit SPC.
§ 2.3 SPC-Center ist eine ortsfeste Trainingseinrichtung von SPC.
§ 3 Leistungen von SPC
§ 3.1 Die speziellen Leistungen von SPC sind Fußball-PERFORMANCE-Trainingseinheiten. Das Training folgt einem kardiogesteuerten Krafttrainingskonzept mit dem Ziel der Leistungssteigerung im Fußballsport. SPC schuldet die Durchführung und Anleitung der Trainingseinheiten. Ein bestimmtes Trainingsergebnis ist nicht geschuldet.
§ 3.2 Das Mitglied hat die individuelle Wahl zwischen verschiedenen Trainingspaketen mit unterschiedlicher Vertragslaufzeit und Kundenanzahl pro Trainer pro Trainingseinheit.
§ 3.3 SPC bietet lediglich Trainingsmöglichkeiten zur physischen Regeneration, zum Muskelaufbau oder Ausdauer- und Cardiotraining und erbringt weder ärztliche, noch
sonst gesundheitliche oder physiotherapeutische Dienstleistungen.
§ 3.4 SPC erarbeitet mit Mitgliedern individuelle Trainingsprogramme, soweit das Mitglied Einzeltraining gebucht hat. Ansonsten handelt es sich um standardisierte, nicht
individuelle Trainingseinheiten.
§ 3.5 Sämtliche Trainingsangebote finden nur unter Aufsicht eines Trainers statt und sind von diesem Vertrag umfasst.
§ 3.6 Weiterhin ist das Mitglied nach Terminabstimmung berechtigt, an sämtlichen Kursen, welche SPC auch an wechselnden Orten anbietet, teilzunehmen, soweit
Teilnehmerplätze verfügbar sind und die Teilnahme durch die gebuchte Mitgliedschaft abgedeckt ist.
§ 3.7 SPC bietet seinen Mitgliedern in unregelmäßigen Abständen Sonderleistungen an. Für einzelne solcher zusätzlicher Veranstaltungen, insbesondere mit externen
Fitness-Trainern, können zusätzliche Gebühren anfallen. Auf derartige Zusatzgebühren wird bei Ankündigung eines solchen Kurses gesondert hingewiesen. Die
Inanspruchnahme eines solchen Kurses ist weder verpflichtend, noch ist ein solcher Kurs Teil eines mit SPC erarbeiteten, individuellen Trainingsprogramms. Die
allgemeinen Geschäftsbedingen finden auf solche Trainingseinheiten Anwendung.
§ 4 Gesundheitszustand des Mitglieds
§ 4.1 Das Mitglied hat eigenverantwortlich und im Zweifel nach externer ärztlicher Beratung dafür Sorge zu tragen, dass er/sie körperlich in der Lage ist, Dienstleistungen
von SPC in Anspruch zu nehmen.
§ 4.2 SPC übernimmt oder erbringt keinerlei ärztliche oder physiotherapeutische Untersuchung, Behandlung oder Beratung. Diagnosen oder Handlungsempfehlungen von
Trainern hat das Mitglied ärztlich bestätigen zu lassen. Sie sind SPC nicht zurechenbar. SPC-Personal ist angewiesen, solche nicht zu erteilen.
§ 4.3 SPC rät jedem Mitglied ausdrücklich, insbesondere bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen oder Zustände, von Fußball-PERFORMANCE-Trainingseinheiten
vollständig abzusehen, wobei diese Liste nicht abschließend ist und die Einholung ärztlichen Rats nicht ersetzt:
-Akute Erkrankungen, bakterielle Infektionen oder entzündliche Prozesse
-Kürzlich vorgenommene Operationen
-Arteriosklerose, arterielle Durchblutungsstörung, Thrombose
-Stents oder Bypässe die weniger als 6 Monate aktiv sind
-Unbehandelter Bluthochdruck
-Diabetes Mellitus
-Schwangerschaft
-Elektrische Implantate, z.B. Herzschrittmacher
-Tumor- oder Krebserkrankung
-Blutungsstörung, Blutungsneigung (Hämophilie)
-Bauchwand- oder Leistenhernien
-Akute neuronale Erkrankungen, Epilepsie
-Herz-Rhythmus-Störungen
§ 4.4 Bei Vorliegen einer der folgenden Erkrankungen oder Zuständen wird das Mitglied SPC mittels ärztlichen Attests unaufgefordert nachweisen, dass es zu Fußball PERFORMANCE-Trainingseinheiten gesundheitlich fähig ist:
-Akute Rückenbeschwerden ohne Diagnose
-Akute Neuralgien, Bandscheibenvorfälle
-Implantate, die älter als 6 Monate sind
-Erkrankungen der inneren Organe
-Erkrankungen des Blutkreislaufsystems
-Arthrose, sonstige Gelenkserkrankung
-Epilepsie
-Flüssigkeitsansammlung im Körper oder unter der Haut (Ödem)
-Offene Wunde, Verletzung oder Ekzem
-Einnahme von Medikamenten
-Konsum von Alkohol, Drogen oder Rauschmitteln in einem Zeitraum, in dem ein Einfluss auf das Training nicht ausgeschlossen werden kann
§ 4.5 Falls sich der Gesundheitszustand des Mitglieds während des Trainings oder eines Mitglieds während der Mitgliedschaft ändert, hat die/der Betreffende dies
unverzüglich einem Fitnesstrainer von SPC zu melden. Ein Trainingsabbruch durch den Trainer entbindet das Mitglied in einem solchen Fall nicht von seiner
Hauptleistungspflicht.
§ 5 Beginn, Dauer und ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
§ 5.1 Ist das Beginn Datum im Anmeldebogen eingetragen, beginnt die Mitgliedschaft mit dem jeweiligen Monatsersten, der auf das eingetragene Datum folgt, wenn nicht
das eingetragene Datum ein Monatserster ist, sonst mit dem jeweiligen Monatsersten, der auf die Unterzeichnung dieses Vertrages folgt.
§ 5.2 Die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft richtet sich nach dem durch das Mitglied gewählten Trainingspaket. Während der Mindestlaufzeit ist eine Kündigung nur aus
wichtigem Grund zulässig.
§ 5.3 Wird die Mitgliedschaft nicht spätestens einen Monat vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Dann gilt der
jeweils geltende Preis für die Buchung eines Monatsabonnements in der von dem Mitglied ursprünglich gebuchten Kategorie.
§ 5.4 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit schriftlich gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit.
Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei SPC maßgeblich.
Beispiel 1: Kündigung rechtzeitig vor Laufzeitende
• Vertragsbeginn: 01.07.2024
• Mindestlaufzeit: bis 30.06.2025
• Kündigung erfolgt am: 31.05.2025
• Vertrag endet am: 30.06.2025
Beispiel 2: Kündigung nach Ablauf der Mindestlaufzeit
• Vertragsbeginn: 01.07.2024
• Mindestlaufzeit: bis 30.06.2025
• Kündigung erfolgt am: 10.07.2025
• Vertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit
• Vertrag endet am: 31.08.2025 (ein Monat Kündigungsfrist zum Monatsende)
§ 5.5 Jede Kündigung des Mitglieds, auch außerordentliche gemäß nachstehenden Paragraphs, bedarf der Textform.
§ 6 Außerordentliche Kündigungsrechte des Mitglieds
§ 6.1 Das Mitglied ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor
§ 6.1.1 bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote von SPC dauerhaft unmöglich wird oder auf Dauer gesundheitsschädlich wäre,
soweit nicht die Nutzung einzelner, wesentlicher SPC-Dienste möglich bleibt,
§ 6.1.2 bei Verlegung des Hauptwohnsitzes an einen Ort, der mehr als 50 km von dem SPC-Center entfernt liegt,
§ 6.1.3 bei Schließung oder Verlegung des SPC-Centers, wenn dem Mitglied die Inanspruchnahme mobiler Dienste von SPC unmöglich oder unzumutbar ist.
§ 6.2 In den Fällen der Erkrankung hat das Mitglied diese durch ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung
bestätigt, SPC im Original unverzüglich einzureichen. Bei einer Kündigung wegen Verlegung des Hauptwohnsitzes hat das Mitglied die Ab- und die Anmeldebestätigung
unverzüglich einzureichen.
§ 7 Trainingsablauf und Meldepflicht
§ 7.1 SPC-Trainer geben lediglich Übungsempfehlungen. Das Mitglied hat selbst zu entscheiden, ob es diesen zu Folge imstande und willens ist.
§ 7.2 Eine Nutzung der Räumlichkeiten und/oder Kleintrainingsgeräte (z.B. Hantel, Kettleballs, Medizinbälle, etc.) bzw. Einrichtungen für andere Trainingsmethoden ist nur
mit vorheriger Zustimmung von SPC möglich. Diese erteilt das Trainingspersonal während des Trainings durch Vorgabe einzelner Übungen.
§ 7.3 Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung eines SPC-Fitness-Centers berechtigt, wenn es sich bei Zutritt durch seine ihm dafür übergebenen Gegenstände oder Ausweise
ausweisen kann.
§ 7.4 SPC behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu
sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Entgeltrückerstattung.
§ 7.5 SPC-Trainern ist es gestattet, die Mitglieder zu trainingsrelevanten Zwecken, wie zum Beispiel einer Haltungskorrektur, zur Erzeugung manuellen Widerstands oder
ähnlichem, zu berühren.
§ 7.6 Findet Training in einer Örtlichkeit des Mitglieds statt, trägt sie/er die Verkehrssicherungspflicht für die Örtlichkeit allein. Für die etwaige Durchführung eines
Trainings oder einzelner Trainingsteile bei dem Mitglied, schafft sie/er die dafür erforderlichen Voraussetzungen, insb. die Einholung etwaigen Erlaubnisse hierzu und
ausreichendes Platzangebot.
§ 7.7 Außentermine können grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Sie können nach pflichtgemäßem Ermessen von SPC abgesagt werden. Für die passende
Trainingsbekleidung je nach Wetterlage inkl. etwaiger Wechselwäsche ist das Mitglied verantwortlich.
§ 8 Vergütung und Aufwandsentschädigung
§ 8.1 Die Vergütung von SPC richtet sich nach dem jeweils gebuchten Trainingspaket.
§ 8.2 Angegebene Preise enthalten die gesetzliche MwSt., derzeit 19%. Ändert sich die gesetzliche MwSt., ändern sich die Bruttopreise entsprechend.
§ 8.3 Die Vergütung für ein monatliches Trainingsabonnement ist in Höhe eines Monatsbeitrags jeweils zum Monatsersten im Voraus zur Zahlung fällig.
§ 9 Einzugsermächtigung / Zahlungsmodalitäten
§ 9.1 Das Mitglied wird SPC eine Einzugsermächtigung im SEPA-Lastschriftverfahren erteilen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied hat für die jeweils erforderliche Deckung seines für den Einzug angegebenen Bankkontos zu sorgen. Die Abbuchung der Beiträge erfolgt regelmäßig zum 01. eines Monats. SPC ist berechtigt, Teilabbuchungen auch im Verlauf des Monats vorzunehmen, falls dies zur Abwicklung offener Forderungen erforderlich ist.
§ 9.2 Eine Änderung der eigenen Bankverbindung wird das Mitglied SPC unverzüglich mitteilen und eine neue Einzugsermächtigung erteilen.
§ 9.3 Im Falle einer Rücklastschrift bei der Abbuchung eines von SPC eingezogenen Beitrags trägt das Mitglied die anfallenden Bankgebühren und eine Verwaltungskostenpauschale. Die Verwaltungskostenpauschale beträgt 10,00 Euro. Die offene Forderung einschließlich der Rücklastschrift ist in diesem Fall per Überweisung durch das Mitglied auszugleichen. SPC bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden im Einzelfall nachzuweisen und geltend zu machen. Das Mitglied bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 9.4 Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, wird die Akzepta Inkasso GmbH, Elsenheimerstr. 43, 80687 München, mit der Forderungsbeitreibung beauftragt.
§ 10 Verzug und Zurückbehaltungsrecht
§ 10.1 Gerät das Mitglied mit Zahlungen in Verzug, bedarf es keiner Mahnung von SPC.
§ 10.2 SPC steht ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf seine Dienstleistungen zu, soweit fällige Vergütungen nicht geleistet sind.
§ 10.3 Für eine Mahnung berechnet SPC dem Mitglied pauschal 5,00 €. Das Mitglied ist berechtigt, SPC einen geringeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen.
§ 11 Kündigungsrechte von SPC
§ 11.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist SPC berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem
Grund zu kündigen.
§ 11.2 Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 11.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich SPC ausdrücklich Schadensersatzansprüche gegen das Mitglied nach den jeweiligen gesetzlichen
Bestimmungen vor.
§ 12 Trainingstermine
§ 12.1 Die Dauer der Trainingseinheiten beträgt 45 Minuten. Die entsprechenden Trainingseinheiten sind zwischen dem Mitglied und SPC im Voraus abzustimmen.
§ 12.2 Trainingstermine können von dem Mitglied oder SPC bis zwölf Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
§ 12.3 Sagt das Mitglied innerhalb von weniger als 12 Stunden vor dem vereinbarten Termin diesen Termin ab oder verspätet er sich um mehr als zehn Minuten, verfällt die betreffende
Trainingseinheit ersatzlos. Dies entbindet das Mitglied nicht von der Zahlung des vereinbarten Entgelts.
§ 12.4 Erscheint das Mitglied um weniger als zehn Minuten verspätet zu einem Trainingstermin, verfällt die Trainingsdauer zeitanteilig.
§ 12.5 Beim Basistarif verfallen nicht genutzte Coins am Ende des jeweiligen Monats. Beim Premiumtarif können nicht genutzte Coins in den nächsten Monat übertragen werden, verfallen jedoch spätestens vier Monate nach ihrer ursprünglichen Gutschrift.
§ 13 Nutzung der Örtlichkeiten von SPC
§ 13.1 Das Mitglied ist nur dann zur Nutzung eines SPC-Centers berechtigt, wenn es sich bei dem jeweiligen Zutritt durch seine persönliche Zugangsberechtigung
identifizieren kann. Eine Zutrittsberechtigung gegen Vorlage amtlicher Ausweisdokumente besteht nicht.
§ 13.2 Es ist dem Mitglied untersagt, in einem SPC-Center zu rauchen oder alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt,
verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die
körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein SPC-Center mitzubringen.
§ 13.3 In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, sich zu
verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von
sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden. Eine Entgeltrückerstattung für die betreffende
Trainingseinheit ist ausgeschlossen.
§ 13.4 Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im SPC-Center, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger
kostenpflichtiger Trainingseinheiten, bedarf voriger individueller Vereinbarung mit SPC.
§ 13.5 Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. SPC ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.
Die Kosten trägt das verursachende Mitglied. Eine solche Öffnung berechnet SPC pauschal mit 30 €. Beide Seiten sind berechtigt, im Einzelfall einen höheren oder
niedrigeren Schaden nachzuweisen.
§ 13.6 Im Übrigen gilt die Hausordnung von SPC.
§ 14 Anfertigung von Bild- und Videoaufnahmen
§ 14.1 SPC fertigt bei Trainingseinheiten, Veranstaltungen und sonstigen Aktivitäten gelegentlich Foto- und Videoaufnahmen an, die insbesondere zur Veröffentlichung auf den eigenen Social-Media-Kanälen (z. B. Instagram, Facebook, TikTok) oder der eigenen Website genutzt werden.
§ 14.2 Das Mitglied erklärt sich mit der Anfertigung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen einverstanden, soweit es nicht im Einzelfall ausdrücklich widerspricht. Ein Widerspruch kann jederzeit in Textform gegenüber SPC erklärt werden (z. B. per E-Mail oder Brief).
§ 14.3 Eine Nutzung der Aufnahmen erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit und Eigenwerbung von SPC. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht ohne gesonderte Einwilligung.
§ 15 Hausordnung
Bei Nutzung des SPC-Centers unterliegt das Mitglied der in dem Center jeweils geltenden Hausordnung.
Die Hausordnung kann insbesondere Regelungen über Bekleidung, Gerätenutzung, Nutzungszeiten und Verhalten in den öffentlich zugänglichen Bereichen beinhalten.
§ 15 Keine Übertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
§ 15.1 Die mit der Mitgliedschaft oder 10er-Karten erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar.
§ 15.2 Eine ausnahmsweise Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten bedarf vorheriger Zustimmung von SPC in Schriftform im Sinne des § 126 BGB.
§ 16 Haftungsbeschränkungen
§ 16.1 SPC haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen eines zurechenbaren Verstoßes gegen eine wesentliche
Vertragspflicht oder für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SPC oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig
vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von SPC zählt insbesondere die Bereitstellung der Trainingsmöglichkeiten mit Trainingsgeräten.
SOCCER PERFORMANCE CENTER GMBH | NAUENWEG 44, 47805 KREFELD | (+49) 2151 78 444 71 |
INFO@SOCCER-PERFORMANCE-CENTER.DE | WWW.SOCCER-PERFORMANCE-CENTER.DE | BANKVERBINDUNG:
COMMERZBANK | IBAN: DE84 3204 0024 0202 1426 00 | BIC: COBADEFFXXX | UST-IDNR.: DE353546462 |
GESCHÄFTSFÜHRER: JOHANNES DAHMS | EINGETRAGEN IM HANDELSREGISTER KREFELD | HRB 19090
§ 16.2 Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das SPC-Center zu bringen. SPC übernimmt keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für
dennoch eingebrachte Wertgegenstände. SPC haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter (Wert-) Gegenstände oder Bekleidung des Mitglieds. Die
Bereitstellung von Spinden durch SPC begründet keine Haftung für hierin aufbewahrte Gegenstände.
§ 17 Unterbrechung der Trainingsabonnements
§ 17.1 Bei vorübergehender Verhinderung des Mitglieds (z. B. durch Urlaub, Krankheit oder berufliche Abwesenheit) bleibt die Zahlungspflicht bestehen. Das Mitglied hat jedoch die Möglichkeit, die in diesem Zeitraum nicht genutzten Trainingseinheiten innerhalb von 4 Monaten nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen. Voraussetzung ist eine vorherige schriftliche Mitteilung an das Studio mit Angabe des Zeitraums und des Grundes der Verhinderung.
Eine Rückerstattung oder Gutschrift erfolgt nicht.
§ 18 Besondere Kündigungsrechte von SPC
§ 18.1 Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsentgelten entspricht, in Verzug, ist SPC berechtigt, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 18.2 Eine Kündigung aus sonstigem wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 18.3 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund behält sich SPC Schadensersatzansprüche vor.
§ 19 Abtretungsverbot
§ 19.1 Das Mitglied darf seine Rechte auch der Mitgliedschaft nicht Dritten übertragen.
§ 19.2 Das Mitglied hat seine ihm von SPC zur Verfügung gestellten Gegenstände und Zugangsberechtigungen nicht Dritten zu überlassen. SPC behält sich vor, die
Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt zum SPC-Center durch eine Lichtbildausweiskontrolle zu überprüfen.
§ 20 Verlust, Überlassung und Weitergabe von Zugangsberechtigungen
§ 20.1 Bei Verlust von Zugangsberechtigungen, insb. Mitgliedskarte oder Chiparmband, hat das Mitglied dies gegenüber SPC unverzüglich anzuzeigen. Es schuldet
Schadensersatz. Die Kosten der Gegenstände betragen 10 EUR für eine Mitgliedskarte und 20 EUR für ein Chiparmband. Beide Seiten sind berechtigt, einen höheren oder
geringeren Schaden im Einzelfall nachzuweisen.
§ 20.2 Nutzt eine dritte Person unbefugt eine Zugangsberechtigung des Mitglieds und ist diese Nutzung darauf zurückzuführen, dass diese dem Dritten durch das Mitglied
vorsätzlich oder fahrlässig überlassen wurde oder dass das Mitglied einen Verlust der Gegenstände nicht rechtzeitig schriftlich angezeigt hat, so ist das Mitglied
verpflichtet, für jeden Einzelfall der Nutzung der Leistungen von SPC durch den Dritten einen pauschalen Schadensersatz i.H.v. 25,00 EUR zu zahlen. Weist das Mitglied
nach, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist, reduziert sich der Schadensersatz auf den nachgewiesenen Betrag. Die Geltendmachung eines
weitergehenden Schadens durch SPC bleibt unberührt.
§ 20.3 Mit Beendigung der Mitgliedschaft hat das Mitglied die ihm ausgehändigten Gegenstände, wie beispielsweise Mitgliedsausweis und Chiparmbänder an der
Niederlassung von SPC abzugeben.
§ 20.4 Erfolgt die Rückgabe nicht bis spätestens 14 Tage nach Beendigung der Mitgliedschaft, so wird die vorstehend in Absatz 1 genannte Verlustgebühr fällig.
§ 21 Datenerhebung und Verarbeitung, Kommunikation
§ 21.1 Vertragsgegenstand sind außerdem die Datenschutzbedingungen von SPC
§ 21.2 Das Mitglied ist verpflichtet, SPC über Änderungen seiner Stamm- und Kommunikationsdaten zu unterrichten, insb. seiner E-Mailadresse, deren Posteingang das
Mitglied laufend überwachen wird.
§ 21.3 Die Parteien tauschen auch per E-Mail vertragsrelevante Erklärungen aus (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen).
§ 22 Schlussbestimmungen
§ 22.1 Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
der Schriftformklausel selbst. Individualabreden im Sinne des § 305b BGB bleiben unberührt.
§ 22.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 22.3 Gerichtsstand ist Krefeld, soweit dies wirksam vereinbart werden kann.
§ 22.4 Der Einbeziehung von allgemeinen Geschäftsbedingungen unternehmerischer Kunden wird widersprochen.
§ 22.5 Vertragssprache ist Deutsch.
Mit der Vertragsunterschrift stimme ich der Hausordnung zu.
Die SPC GmbH ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält
insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das anwesende Personal ist
berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig
ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine
angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.
Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen
gestattet. Das Mitglied hat stets ein eigenes, vor der jeweiligen Trainingseinheit gewaschenes Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder
Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür
vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu
konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch
des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), sowie
alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder
unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Alkoholisierten Mitgliedern
sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der
Beeinträchtigung verweigert werden. Eine Rückerstattung für die Trainingseinheit ist in dem Fall ausgeschlossen. Sämtliche Einrichtungen,
Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln. Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen
Ablagekästen zu verstauen und dürfen nicht im Fitnessstudio zurückgelassen werden. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede
Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger
Einwilligung zulässig. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und
Erste Hilfe zu leisten. Begleitpersonen, wie Bodyguards oder Betreuer ist der Zutritt zum Fitnessstudio ist der Zutritt bis auf Widerruf gestattet. Eine
Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet
Mit der Vertragsunterschrift erteile ich meine Einverständniserklärung für Foto- und/oder Filmaufnahmen. Widerruf ist jederzeit möglich und von der Mitgliedschaft unberührt.
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Trainingseinheiten Bilder und/oder Videos von den Mitwirkenden/Teilnehmer*innen gemacht werden und zur Veröffentlichung
· auf der Homepage der Soccer Performance Center GmbH www.soccer-performance-center.de
· in (Print-)Publikationen der Soccer Performance Center GmbH
· auf den Social-Media-Kanälen (Facebook, Twitter, Instagram, Tiktok, WhatsApp) der Soccer Performance Center GmbH.
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Soccer Performance Center GmbH.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischen Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Ich habe die umseitigen Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Soccer Performance Center GmbH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Verein möglich ist.
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Name des/der Teilnehmer*in (in Druckbuchstaben):
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Ort/Datum:
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Unterschrift des/der Teilnehmers*in ab 16 Jahre:
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Unterschrift der/der Jugendlichen unter 16 Jahren:
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Unterschrift der/der Personensorgeberechtigten (bei Jugendlichen unter 16 Jahren):
Datenschutzhinweise hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von Foto- und/oder Videoaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen:
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist
Soccer Performance Center GmbH
Johannes Dahms
Nauenweg 44; 47805 Krefeld
02151 – 78 444 71
info@soccer-performance-center.de
2. Zweck der Verarbeitung:
Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der Soccer Performance Center GmbH.
3. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.)) erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DSGVO. Die Veröffentlichung ausgewählter Bilddateien in (Print)Publikationen des/der Veranstalters*in sowie auf deren Homepage und Social-Media-Kanälen ist für die Öffentlichkeitsarbeit des/der Veranstalters*in erforderlich und dient damit der Wahrnehmung berechtigter Interessen der Beteiligten, Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO.
4. Kategorien von Empfänger*innen der personenbezogenen Daten:
Die Fotos und/oder Videos werden nicht an Dritte weitergeben.
Zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit werden sie auf der Homepage der Soccer Performance Center GmbH eingestellt sowie für die Social-Media-Kanäle der Gesellschaft verwendet.
5. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten:
Fotos- und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Soccer Performance Center GmbH gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des/der Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert.
6. Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Die Einwilligung zur Verarbeitung der Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
7. Betroffenenrechte:
Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a. Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)
b. Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem/der Landesbeauftragten für Datenschutz des Bundeslands der Soccer Performance Center GmbH.
Mit der Vertragsunterschrift stimme ich der
Datenschutzerklärung zu.
Die nachfolgende Datenschutzerklärung soll Dich darüber informieren, wie wir Deine persönlichen Daten im Rahmen von Probetrainings- und Mitgliedsverträgen der Soccer Performance Center GmbH nutzen.
Der Schutz Deiner Privatsphäre und Deiner Persönlichkeitsrechte ist uns sehr wichtig. Wir möchten Dich daher bitten, diese Informationen aufmerksam zu lesen.
Den Datenschutzbeauftragten des Verantwortlichen erreichst Du unter:
datenschutzbeauftragter@soccer-performance-center.de
Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Interessenten unseres Angebotes und Mitgliedern grundsätzlich nur, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung von Verträgen erforderlich ist oder uns die Verarbeitung Deiner Daten durch gesetzliche Bestimmungen oder Deine ausdrückliche Einwilligung gestattet ist. Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit.a bis f).
Deine personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern wir nur für den Zeitraum, der zur Erfüllung des Verarbeitungs- und Speicherzweckes erforderlich ist. Eine Weiterleitung Deiner Daten an unseren Servicepartner „Virtuagym“ erfolgt zur Erfassung und Mitgliederverwaltung. Eine Speicherung Deiner Daten kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, an die wir uns halten müssen, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung Deiner Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgesehene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung Deiner Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht. Sofern die personenbezogenen Daten gesperrt werden, erfolgt eine Löschung sobald gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen nicht entgegenstehen, kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht.
Sofern Du ein Probetraining bei uns verabredest bzw. durchführst, verarbeiten wir die folgenden Daten:
Geschlecht, Name und Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten (Anschrift, E-Mail, Telefon), Eventuell erteilte Einwilligungen.
Bei Abschluss eines Mitgliedsvertrages werden darüber hinaus folgende Daten erfasst:
Kontoinhaber, IBAN BIC Kreditinstitut, Einwilligung Einzug, digitale Unterschrift, ein Lichtbild, Mitgliedsnummer, Tarifart, Vertragsbeginn, Vertragsdauer, Beitrag, Ruhezeiten, Geschlecht, Zustimmungserklärung zu AGB und Datenschutz,Buchungsdaten.
Sobald die Speicherung der Daten nicht mehr zur Durchführung des Vertrages mit uns erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen, werden Deine Daten unverzüglich gelöscht, sofern kein Grund zu der Annahme besteht, dass eine Löschung Deine schutzwürdigen Interessen beeinträchtigt und eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung keinen unverhältnismäßigen Aufwand verursacht, in diesem Fall werden Deine Daten gesperrt.
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